ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DER FA. WANNER IMMOBILIEN

  1. ANGEBOTE :

Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Käuferinnen und Käufer bzw. Mieterinnen und Mieter bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Fa. WANNER IMMOBILIEN an Dritte weitergegeben werden. Andernfalls haftet der Empfänger im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten für die entgangene Provision.

Ist dem Käufer/der Käuferin bzw. dem Mieter/der Mieterin die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objekts bereits bekannt, ist dies der FA. WANNER IMMOBILIEN unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich anzuzeigen.

 

  1. VERTRAGSABSCHLUSS :

Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrags bzw. eines Mietvertrags durch den Nachweis und/oder die Vermittlung der FA. WANNER IMMOBILIEN ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Mehrere Käufer/Käuferinnen haften gesamtschuldnerisch.

Die FA. WANNER IMMOBILIEN hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der FA. WANNER IMMOBILIEN, so ist ihr vom Käufer/der Käuferin unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist gehalten, Der FA. WANNER IMMOBILIEN auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.

Nimmt der Käufer/die Käuferin von seinen/ihren Vertragsabsichten Abstand, ist er bzw. sie verpflichtet, die FA. WANNER IMMOBILIEN unverzüglich schriftlich zu informieren.

 

  1. PROVISION

Die vom Käufer/von der Käuferin im Falle des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrags zu zahlende Provision, sowie die bei Verkäufen geregelte Teilung der Provision zwischen Verkäufer- und Käuferseite ist beim jeweiligen Objektangebot angegeben. Für die dazu berechnete Mehrwertsteuer gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist. Die gesetzlich neu geregelte Provisionsteilung zwischen Verkäufer- und Käuferseite gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, bei anderen Objekten ist die zu zahlende Provision den Exposé-Unterlagen zu entnehmen. Die Provision ist zum Termin der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags sofort zur Zahlung fällig, sofern die Fa. WANNER IMMOBILIEN der Käuferseite nachgewiesen hat, dass die Verkäuferseite die auf sie entfallende Hälfte bezahlt hat.Bei Vermietungen fallen für die Mieterseite keinerlei Provisionen an, diese werden von der Vermieterseite bezahlt.

 

  1. TÄTIGKEIT FÜR DEN ANDEREN VERTRAGSPARTNER :

 Die FA. WANNER IMMOBILIEN ist berechtigt, auch für die Verkäufer provisionspflichtig tätig zu werden.

 

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS / – BEGRENZUNG : 

Die von der FA. WANNER IMMOBILIEN gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann die FA. WANNER IMMOBILIEN daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft wird. Im Übrigen haftet die FA. WANNER IMMOBILIEN nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bezüglich Sach- und Vermögensschäden.